Dienstag, 2. November 2010

Mehr Manpower für Filesharing-Abmahnungen: Das immer größere Back-Office der Abmahn-Kanzleien

Mit der personellen Aufrüstung einer vielbeschäftigten Abmahn-Kanzlei aus München und dem Geschäftsmodell "Filesharing-Abmahnung" als "Konjunkturmotor" befassen sich die aktuellen Blog-Beiträge der Kollegen Rechtsanwälte Thomas Stadler ("Internet-Law") und Alexander Schultz ("PaLAWa").

Die aufschlussreich analysierte personelle Aufstockung wirft u.a. auch die Frage auf, ob die  anwaltliche "WoMan-Power" primär für weitere außergerichtliche (Filesharing-)Abmahnungen und deren außergerichtliche "Nachbereitung" oder für die immer wieder angekündigte bzw. angedrohte gerichtliche Verfolgung der (vermeintlichen) urheberrechtlichen Ansprüche eingesetzt wird. Die tatsächlichen Abläufe dokumentieren eher, dass das Back-Office in München die zweiten und dritten außerprozessualen Nachbearbeitungs-Wellen betreuen ... zum größten Teil mit zwar kontinuierlich gepflegten, aber in der Masse einheitlichen, formularmäßigen Textbausteinen. Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Klageverfahren hält sich in relativ überschaubaren Grenzen. Insbesondere auf dem Streit-Feld etwaiger Schadensersatz- und/oder Kostenerstattungsansprüche gibt es eben für  beide  Seiten nicht unerhebliche prozessuale Risiken. Wenn sich diese zu Lasten der Abmahnungsbranche öfter als von dort gewünscht realisieren, gefährdet dies naturgemäß das gesammte Geschäftsmodell der Abmahner. Selbst die erste höchstrichterliche Befassung mit dem spezifischen Thema "Filesharing-Abmahnung" und "WLAN-Störerhaftung" (BGH-Urteil vom 12.05.2010) brachte für beide Seiten schließlich Brot und Steine. Das Geld liegt beim Thema Abmahnung eben eher auf der Straße als im Gerichtssaal, in dem auch nicht in gleicher Weise die psychologischen Tricks entfaltet werden können, wie dies im Rahmen der - personell verstärkten - außergerichtlichen Abmahnungs-Maschinerie geschieht.