Donnerstag, 27. November 2014

Falsche Tipps zur Filesharing-Abmahnung

Mit Update vom 30.11.2014


Wieder mal geistern falsche Tipps zur richtigen Reaktion auf Filesharing-Abmahnungen durch das Netz. Jüngstes Beispiel: Ein Beitrag auf n24.de (zwischenzeitlich von N24 korrigiert - siehe Update).
Die dortige Erwähnung angeblich „illegaler Downloads“ zeigt bereits die Verkennung oder Verwirrung der Tatsachen. Der Vorwurf bei Filesharing-Abmahnungen liegt nicht primär im Download, sondern im Upload urheberrechtlich geschützter Werke, deren öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen sogenannter P2P-Netzwerke.
„Meistens seien die Forderungen berechtigt, heißt es dann weiter. Wie sich diese Behauptung verifizieren lassen soll, muss wohl das Geheimnis des dortigen Autors bleiben, werden eine Vielzahl von Internetanschlüssen doch regelmäßig von mehreren Personen genutzt, ohne dass den Anschlussinhaber oder die Anschlussinhaberin selbst für den etwaigen Filesharing-Vorgang eine Verantwortung trifft.
Pauschalpreis verhandeln“ ist sodann der Rat-„Schlag“, der aus den vorgenannten Gründen in seiner Grundsätzlichkeit ebenso falsch ist.
Nichts anderes gilt für die an die Eltern gerichtete Aufforderung: „Mit dem eigenen Anwalt sollten Eltern einen Pauschalbetrag vereinbaren, der zwischen 300 und 600 Euro liegt…“. Damit werden zahlreiche Eltern zu Zahlungen veranlasst, die sie sich in ebenso zahlreichen Fällen gut und gerne sparen können.
Rechtlich falsch ist auch die Angabe, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binde die Abgemahnten 30 Jahre lang: Richtig ist, dass jede Unterlassungserklärung des Abgemahnten lebenslang gilt und nicht nach 30 Jahren verjährt.
Wenn sodann generell behauptet wird, dass es “besser sei, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben“, mit der „der Abgemahnte lediglich (verspricht), einen Rechtsverstoß wie den illegalen Up- und Download eines bestimmten Musikalbums in Zukunft zu unterlassen“, ist auch dies nicht in jedem Fall richtig. In bestimmten Fallkonstellationen kann es demgegenüber empfehlenswerter sein, zur Vorbeugung gegen weitere Abmahnungen bzw. Ketten-Abmahnungen eine umfassendere modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sind bei etwaiger Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zahlreiche weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Und was hat es mit dieser These auf sich? Eltern haften zunächst als Inhaber des Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen, die über diesen begangen werden. Kinder ab sieben Jahren können aber schon auf Schadenersatz verklagt werden, wenn sie einsichtsfähig und durch die Eltern belehrt worden sind.“ Falsch: Es gibt keine automatische Haftung für den eigenen Internetanschluss, auch nicht für Eltern. Es wird lediglich bei fehlender ausreichender Verteidigung zunächst eine sogenannte „tatsächliche Vermutung“ aufgestellt dahingehend, dass verifizierte Filesharing-Verstöße vom registrierten Anschlussinhaber begangen wurden. Wenn der andere Elternteil und zusätzlich ggf. noch Kinder den familiären Internetanschluss nutzen, fällt die „tatsächliche Vermutung“ bzw. Unterstellung aber in sich zusammen.
Immerhin wird in der leider an etlichen Stellen fehlerbehafteten Tipp-Sammlung dann doch noch wenigstens darauf hingewiesen, dass „nach dem Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2012 Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht (verletzen), wenn sie ihr Kind ordnungsgemäß über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen belehrt haben und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind dem Verbot widersetzt. Eltern sind dann nicht zum Schadenersatz verpflichtet. (BGH, I ZR 74/12)“.
Schade. Undifferenzierte Rat-"Schläge" mit fehlerhaften Angaben und kontraproduktiven Empfehlungen zu rechtlichen und taktischen Details sind für die häufig ohnehin überforderten Adressaten von Filesharing-Abmahnungen leider eher schädlich als hilfreich.
 

Update vom 30.11.2014:

Hoppla, N24 hat inzwischen reagiert und den größten Teil der Fehl-Informationen korrigiert.
Geht doch - wenn auch die Korrekturen nicht als solche transparent erkennbar gemacht worden sind. War das zu peinlich?